Grundpflege

Pflegedienst Schägek Minden Grundpflege
Pflegedienst Schäkel Minden Grundpflege

Grundpflege – wir helfen Ihnen bei der Pflege

Damit Sie sich trotz Einschränkungen rundum wohlfühlen

Wenn Sie oder Ihr:e Angehörige:r nicht mehr in der Lage sind, sich eigenständig zu duschen, die Schuhe anzuziehen oder zu kochen, dann können wir als Pflegedienst diese Aufgaben übernehmen. Bei der Grundpflege helfen wir Ihnen bei der Pflege des Körpers, beim Waschen, Anziehen, bei der Haarpflege oder dem Rasieren. Wir begleiten Sie auch zum Gang auf die Toilette. Damit Sie beweglich bleiben und sich vor Stürzen im Haus schützen können, machen wir mit Ihnen Mobilitätstraining. Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme gehören ebenso zu unserem Portfolio.

Unsere Leistungen im Überblick:

1.

Körperpflege

Als Teilwaschung oder Ganzwaschung

2.

Nahrungszubereitung
und -aufnahme

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

3.

Darm- und Blasenentleerung

Allgemeine Hilfestellung und Intimpflege

4.

Mobilisierung

Bewegungen und Übungen an Ihre Vitalität angepasst

1.

Körperpflege

Als Teilwaschung oder Ganzwaschung

2.

Nahrungs-
zubereitung
und -aufnahme

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

3.

Darm- und Blasenentleerung

Allgemeine Hilfestellung und Intimpflege

4.

Mobilisierung

Bewegungen und Übungen an Ihre
Vitalität angepasst

Pflegedienst Schäkel Minden Schräge grün

Wenn's ein bisschen mehr sein darf

Wir sind dabei unser Angebot an Leistungen stets auszubauen und bemühen uns, auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Möchten Sie einen neuen Haarschnitt bequem zuhause bekommen? Kein Problem, auch Friseurleistungen machen wir möglich. Der Weg zur Fußpflege stellt für Sie eine Herausforderung dar? Kein Problem, wir führen medizinische Fußpflege bei Ihnen zuhause durch. Bei Schäkel versuchen wir, Ihre Wünsche möglich zu machen.

Pflegedienst Schäkel Minden Schräge grün

Folgende Pflegesachleistungen können Ihnen erstattet werden:

Pflegegrad 2

Bis zu 724 Euro
pro Monat

Pflegegrad 3

Bis zu 1363 Euro
pro Monat

Pflegegrad 4

Bis zu 1693 Euro
pro Monat

Pflegegrad 5

Bis zu 2095 Euro
pro Monat

Nutzen Sie Ihren Vorteil

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch, den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für pflegerische Leistungen zu nutzen, da der Anspruch auf Pflegesachleistungen bei dieser Pflegestufe entfällt. Die Abrechnung für den Entlastungbetrag läuft über die Pflegekasse.

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